Barrierefreiheitserklärung
Die Ortsgemeinde Dankerath ist bemüht, ihre Website barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) Rheinland-Pfalz sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist derzeit teilweise barrierefrei. Einige Inhalte und Funktionen entsprechen noch nicht vollständig den Anforderungen der BITV 2.0. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit zu verbessern.
Nicht barrierefreie Inhalte
- PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei formatiert
- Bilder und Grafiken enthalten nicht durchgängig Alternativtexte
- Die Tastaturbedienbarkeit ist nicht auf allen Seiten vollständig gewährleistet
- Es fehlen Funktionen zur Kontrastanpassung und Schriftgrößenänderung
Diese Inhalte werden sukzessive überarbeitet.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 14. Oktober 2025 erstellt. Grundlage war eine Selbstbewertung nach den Kriterien der BITV 2.0.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder sollten Sie Inhalte nicht oder nur eingeschränkt nutzen können, teilen Sie uns dies bitte mit:
Ortsgemeinde Dankerath
vertreten durch den Ortsbürgermeister
Marco Collet
Hauptstraße 14
53520 Dankerath
Kontakt:
Telefon: 0171-2026414
E-Mail: info@dankerath.de
Wir sind bemüht, Ihre Hinweise zeitnah zu prüfen und Ihnen eine Rückmeldung zu geben.
Schlichtungsverfahren
Wenn Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend beantwortet wird, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 LGGBehM wenden:
Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen Rheinland-Pfalz Postfach 3040 55020 Mainz E-Mail: Web: